Informationen zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Nachhaltiger verpacken – gemeinsam Verantwortung übernehmen
Ab dem 12. August 2026 gelten in der Europäischen Union wesentliche neue Regelungen für Verpackungen. Grundlage ist die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR). Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu verbessern und einen funktionierenden Wertstoffkreislauf innerhalb der EU zu fördern.Auch wir setzen uns mit den neuen Anforderungen auseinander und passen unsere Verpackungsprozesse entsprechend an.
Was bedeutet das für unsere Kunden?
Die neuen Regelungen betreffen insbesondere Unternehmen, die Verpackungen erstmals auf dem europäischen Markt bereitstellen. Je nach Verpackungsart können unter anderem Vorgaben zur Registrierung, Systembeteiligung, Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit und zur Vermeidung von Verpackungsabfällen gelten.
Wir achten darauf, unsere Verpackungen möglichst bedarfsgerecht und ressourcenschonend einzusetzen und unnötigen Verpackungsaufwand zu vermeiden.
Für die von uns verwendeten Verkaufs- und Versandverpackungen erfüllen wir die jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen und nehmen – soweit erforderlich – an einem entsprechenden Rücknahmesystem teil.
Unser Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit
Wir möchten Verpackungen nicht nur gesetzeskonform, sondern auch möglichst sinnvoll einsetzen. Daher arbeiten wir kontinuierlich daran,
Die neuen Vorgaben sind Teil eines europaweiten Prozesses hin zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft. Wir verfolgen die weiteren Entwicklungen und passen unsere Prozesse bei Bedarf an.Weitere Informationen zur EU-Verpackungsverordnung und den geltenden Verpackungspflichten finden Sie bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR).
Weitere Informationen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister